auch Blower- Door- Messung führen wir für Wohngebäude und Nichtwohngebäude durch. Sie dient der Bestimmung der Luftdichtheit des Gebäudes mittels:
- Ermittlung der Volumenbezogenen Luftwechselrate n50
- Ermittlung der Hüllflächenbezogenen Luftwechselrate q50
- Ermittlung der Luftströmung V50
Diese Messung wird bei der Wärmebedarfberechnung, zur Qualitätskontrolle, sowie für Gutachten und Leckageortung verwendet. Im Rahmen der Leckageortung kann sie direkt mit einer Thermografie kombiniert werden.
Je höher die Luftdichtheit der Gebäudehülle, desto geringer ist der Wärmeverlust. Dies führt zu niedrigerem Wärmebedarf der Gebäude.
Messungen für jeden Gebäudetyp
Wann baubegleitende Messung durchführen?
Wir empfehlen eine vorbereitende Messung, bzw. baubegleitende Messung. Diese soll nach Einbau der Gebäudehülle (der Fenster und Türen, der Dampfsperre) erfolgen. Hierbei gilt zu beachten, dass die Dampfsperre mit Unterkonstruktion befestigt ist. In dieser Phase können eventuelle Luftlekagen beseitigt werden, die im Rahmen der Messung auftreten und geortet wurden. Bei der Ortung kann eine Thermografie, besonders im Winter, hilfreich sein.
Wann zertifizierende Messung durchführen?
Die Zertifizierende Messung ist für den GEG-Nachweis erforderlich, sowie um den KfW- Anforderungen gerecht zu werden, soweit es erforderlich ist. Bei Lüftungsanlagen im Gebäude muss immer ein Blower-Door-Test durchgeführt werden, falls KfW- Fördermittel in Anspruch genommen wurden. Außerdem empfehlen wir in diesem Fall diese auch um eine effiziente Ausnutzung der Lüftungsanlage zu gewährleisten. Hier erwartet man eine noch dichtere Gebäudehülle.
Was Sie vorbereitend tun können
- Zugang zu den betreffenden Objekte muss gewährleistet sein.
- Strom muss in erreichbarer Nähe aller für die Messungen relevanten Wohnungen vorhanden sein (über übliche Kabeltrommel)
- die Fenster und Türen müssen wärend der Messung geschlossen sein. (Empfehlenswert: Kurz davor durch den Fensterbauer eingestellt werden)
- Für Verfahren B sollten Durchdringungen durch die Gebäudehülle für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen, zumindest temporär abgedichtet sein.
Benötigte Unterlagen:
- EnEV- oder GEG Nachweise und
- Grundrisse und Schnitte
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