Das Lüftungskonzept ist notwendig für Neubauten, besonders bei Modernisierungen, um Bauschäden zu vermeiden. Es ist nach den Anforderungen der DIN 1946-6 verpflichtend.
Es muss mindestens Feuchteschutz gewährleistet sein. Dies ist der Fall, wenn der natürliche Luftwechsel größer als die erforderliche, berechnete Luftmenge, die in der Stunde ausgetauscht werden muss, ist. Deswegen ist eine Berechnung der benötigten Luftmenge zwingend erforderlich. Sollte der natürliche Luftwechsel geriner als der geforderte sein, muss ein Konzept zur Vermeidung von Bauschäden entwickelt werden.
Dieses kann unterschiedlich ausfallen; beispielsweise durch Fensterfalzlüfter, oder Lüftungsanlagen mit (de-)zentraler Wärmerückgewinnung, sowie regelmäßigem Lüften.
Dieses Konzept ist Besonder bei vernetzten Wohneinheiten wichtig.
Wann sollte das Konzept entwickelt werden?
Bevor die Ausführung des Baus/ der Modernisierungsarbeiten stattfindet. Empfehlenswert ist bereits während der Planungsphase
Wer darf das Konzept entwickeln?
Eins der beteiligten Fachunternehmen, der Energieberater, natürlich auch die beteiligten Ingenieure oder der Architekt.
Wer entscheidet die Umsetzung
Über die Umsetzung des Lüftungskonzept entscheidet der Bauherr.
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