KfW- Bestätigung

Wir unterstützen Sie bei allen Förderanträgen und erstellen Ihnen im Anschluss an die Energieberatung alle entsprechenden Unterlagen und Bestätigungen. 

Die Bestätigung für den KfW-Zuschuss oder -Kreditantrag hat zum Ziel, den Zustand des Gebäudes vor und nach der Modernisierung in Bezug auf das Sanierungskonzept zu dokumentieren. Dazu ist eine detaillierte Begutachtung des Gebäudes durch einen staatlich anerkannten Energieberater erforderlich. Basierend auf dieser Energieberatung kann der Hauseigentümer den Antrag einreichen, den die KfW zur Bereitstellung von Fördermitteln für eine energetische Modernisierung benötigt.

Die Fördermittel obliegen dem Staat. Die Ausschüttung kann nicht von uns beeinflusst werden.

Sie können einen Antrag auf Förderung stellen, wenn Sie die Maßnahme an selbst genutzten, oder vermieteten Wohngebäuden / Eigentumswohnungen durchführen und von einem Fachunternehmen umsetzen lassen. Zusätzlich muss die Maßnahme von einem zertifizierten Gutachter – wie uns – abgenommen werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW-Bank.

Wir kümmern uns für Sie um sämtliche Anträge und Bestätigungen bei der KfW Bank. Der Kreditantrag muss spätestens 3 Monate nach Beginn des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Sobald diese Frist überschritten ist, sind nur weitgehend unrealisierte Bauvorhaben förderbar.

Ja, auch dies ist möglich, vorausgesetzt es handelt sich um den Ersterwerb der Immobilie, und die Maßnahme liegt nicht länger als 12 Monate zurück. Dies ist nur möglich, wenn der Bauherr keine Förderung in Anspruch genommen hat.

Einige Beispiele sind:

  • Anlagentechnik
  • effiziente Energieerzeugung
  • Gebäudehülle
  • Prozesskälte- und Wärme
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Mess-, Regel-, und Steuerungstechnik
  • Informations und Kommunikationstechnik

Für genauere Informationen richten Sie sich bitte nach der Webseite der KfW Bank.

Wie wird mein Projekt optimal gefördert?

Wir empfehlen Ihnen eine Vorabberatung, hier werden 80% der kosten übernommen (s.o.). Zusätzlich bekommen Sie einen pauschalen Zuschuss von 5% für jede aus dem bei der Energieberatung erstellten Fahrplan.

Lohnt sich eine baubegleitende Beratung für mich?

Ja, diese ist besonders Empfehlenswert, da Sie zum Erhalt der Fördermittel eine Abnahme der Maßnahme durch einen Energieeffizienz -Experten benötigen. Hier übernehmen Sie vorerst die vollen Kosten, bekommen jedoch nach der Durchführung 50% von dem BAFA erstattet.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Bei KFW Effizienzhäusern bekommen Sie einen Kredit, bei dem Sie nach Abnahme und Durchführung der Maßnahme einen Tilgungszuschuss abhängig von ihrer Maßnahme angerechnet kriegen. Hier ist eine Baubegleitung und Bestätigung durch einen Gutachter, wie uns, verpflichtend. Möglich sind hier bis zu 120.000€ Kredit pro Wohneinheit, abhängig von der Maßnahme.

Bei dem BAFA bekommen Sie für Einzelmaßnahmen bis zu 60.000€ pro Wohneinheit.

Ab dem 1.7. gibt es zudem zusätzliche Fördermittel abhängig von neuen Sanierungsregeln.

Für aktuelle und genauere Informationen besuchen Sie bitte die entsprechenden Webseiten der KfW und des BAFA.

Sie finden unser Aktuelles Angebot, sowie Preislisten und weitere Dokumente übersichtlich zusammengestellt auf unserer: Downloadseite.

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