Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine Zusammenführung des EnEG, der EnEV, sowie des EEWärmeG. Es trat am 1. November 2020 in Kraft. Dieses Gesetz stellt Anforderungen an alle Neubauten, sowie Bestandgebäude bei der Modernisierung, hinsichtlich des Wärmebedarfs, der nicht überschritten werden darf. Ein Nachweis zur Einhaltung dessen wird im Rahmen des Bauantrags bzw. der Bauanzeige von den Behörden verlangt. Bei bestimmten Gebäuden werden sie sogar von Prüfsachverständigen überwacht.
Wir bieten GEG-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude an. Schon bei der Vorplanung ist es Wichtig einen Sachverständigen mit einzubeziehen. So können wir für Sie die optimalen Bauteile, sowie Gebäudetechnik für Ihr Projekt ermitteln, damit dieses den Anforderungen des GEG gerecht wird. Wir beraten Sie natürlich auch während der Ausführung, falls Anpassungen notwendig werden.
Anschließend werden die Energieausweise und notwendige Unterlagen nach Fertigstellung zusammengestellt.
Unsere Berechnungen im Rahmen der GEG beinhalten eine Wärmebedarfsberechnung, sowie sommerlichen Wärmeschutz und natürlich den Energieausweis.
Weiter individuelle Simulationen werden bei Bedarf angeboten.
Sie finden unser Aktuelles Angebot, sowie Preislisten und weitere Dokumente übersichtlich zusammengestellt auf unserer: Downloadseite.